Ernährungsberatung und die Kostenübernahme: Wie Sie Zuschüsse der Krankenkassen nutzen

ErnährungsberaterIm medizinischen Bereich werden mittlerweile zahlreiche Grundleistungen von allen Krankenversicherungen übernommen. Allerdings gilt dies nicht automatisch auch für andere, individuelle Leistungen, die nicht zu den Basisleistungen gehören. Die Übernahme der Kosten kann für Individualleistungen von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich behandelt werden. Deshalb sollte sich der Versicherte im Vorfeld erkundigen, ob sich die Krankenversicherung an den Kosten beteiligen wird und wenn ja in welcher Höhe.


Kostenübernahme einer Ernährungsberatung im Rahmen einer geplanten Diät

Zu den Individualleistungen gehört auch die Ernährungsberatung im Rahmen einer geplanten Diät, die einen Gewichtsverlust zum Ziel hat. Ob die Kosten von der Krankenversicherung übernommen werden oder nicht, hängt zunächst davon ab, wie der Patient versichert ist: gesetzlich oder privat. Bei der privaten Krankenversicherung ist für die Übernahme der Kosten entscheidend, ob die Ernährungsberatung (und die sich anschließende Diät) im Leistungskatalog des gewählten Tarifs enthalten ist oder nicht. Auch die Höhe des Zuschusses richtet sich nach diesem Tarif.

Unterschiede bei den gesetzlichen Krankenversicherungen

Ist die betroffene Person gesetzlich versichert, ist die Sachlage leider nicht so eindeutig. Zuschüsse für eine Ernährungsberatung im Zuge einer Diät und einem damit angestrebten Gewichtsverlust werden vom Gesetz nicht vorgeschrieben. Es liegt deshalb im Ermessen der gesetzlichen Krankenversicherungen, ob sie einen Zuschuss gewähren wollen. Auch über die Höhe des Zuschusses kann die Versicherung frei entscheiden.

Der Konkurrenzkampf der gesetzlichen Krankenversicherungen untereinander hat aber dazu beigetragen, dass sich zahlreiche Krankenversicherungen dazu entschlossen haben, einen Zuschuss für eine Ernährungsberatung in Verbindung mit einer Diät anzubieten. Allerdings ist diese Kostenbeteiligung an bestimmte Bedingungen geknüpft, über die sich der Versicherungsnehmer vor Abschluss oder beim Wechsel der Versicherung gründlich informieren sollte. Eine der wichtigsten Bedingungen ist die Wahl des Ernährungsberaters. Er muss seine Qualifikation durch ein entsprechendes Zertifikat (VODE) belegen können. Kann er das nicht, muss der Versicherte für die entstandenen Kosten selbst aufkommen. Eine weitere Bedingung ist die Aushändigung eines im Rahmen der Ernährungsberatung erarbeiteten Ernährungs- und Bewegungsplanes.

Wann wird eine Ernährungsberatung von den Krankenkassen anerkannt?

Nicht nur die Wahl der Ernährungsberatung, auch der Versicherte selbst muss gewisse Anforderungen erfüllen. Wichtigste Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses: Der Versicherte ist übergewichtig. Außerdem muss der geplante Gewichtsverlust mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass dadurch das gesundheitliche Risiko des Versicherungsnehmers gemindert wird. Demzufolge muss die Gewichtsabnahme erklärtes Ziel der Ernährungsberatung sein. Sind diese Bedingungen erfüllt, werden die Krankenversicherungen den Zuschuss in der Regel leisten.

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